AEP-Richtlinie: Google Play-Inhalte

Implementieren Sie Funktionen zur Inhaltsermittlung bei Google Play, um die Sichtbarkeit Ihrer Inhalte im Google Play Store zu erhöhen. Durch die Integration mit Play-Inhalten können Apps ihre digitalen Angebote über verschiedene Programme wie Werbeinhalte oder Play Shorts präsentieren. So können Nutzer relevante Inhalte leichter finden.

Erforderliche Implementierung

Damit Ihre App für das AEP infrage kommt, muss sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

ID Richtlinie
AEP-PC-GAA Erlauben Sie Play den Zugriff auf einen vorhandenen Google-Feed, z. B. einen Media-, Sport- oder Social-Feed. Zur Vermeidung von Zweifeln muss Play alle Inhaltsbeschränkungen einhalten, die ansonsten für den Feed gelten.
AEP-PC-GAB Stellen Sie in allen aktiven Programmen für App-Inhalte mindestens zwei qualitätsgeprüfte Elemente pro Quartal bereit, darunter Play Shorts, Werbeinhalte, Content Samples, Immersive Header oder YouTube-Playlists. Einreichungen müssen bestimmte technische Richtlinien und Qualitätsrichtlinien für den ausgewählten Inhaltstyp erfüllen (z. B. Seitenverhältnis, Auflösung und Fehlen eingeschränkter Inhalte).

Anwendbarkeit der Richtlinie

Diese Anforderung gilt für alle Apps, die für das AEP auf Smartphones, Tablets, faltbaren Geräten und Computern infrage kommen möchten.

Ausnahmen

Für diese Richtlinie gelten die folgenden Ausnahmen:

ID Richtlinie
AEP-PC-EAA Apps, die die Teilnahmevoraussetzungen für die Premium-Optimierungstools von Google Play nicht erfüllen.
AEP-PC-EAB Apps, die keine wesentlichen In-App-Inhalte, ‑Events und ‑Werbeaktionen produzieren, z. B. Tools, Dienstprogramme, Wetter- oder Navigations-Apps.
AEP-PC-EAC Apps für Messaging, Kommunikation, Chat oder Livestreaming.

Dokumentation und Ressourcen zu Funktionen

Die folgenden Ressourcen enthalten Implementierungsleitfäden und technische Details zu Play-Inhalten. Diese Ressourcen dienen nur zu Referenzzwecken und enthalten keine zusätzlichen Programmanforderungen.